Mit dem eigenen E-Scooter durch Wien: Die gesetzlichen Regeln
Mit deinem E-Scooter kommst du flott und unabhängig durch Wien. Was du dabei beachten musst, welche Ausstattung dein Elektroroller braucht und welche neuen gesetzlichen Regeln es gibt, haben wir für dich zusammengefasst.
Einheitliche E-Scooter-Rechtslage für Österreich
Für alle, die in Österreich mit einem E-Kleintretroller im öffentlichen Straßenverkehr unterwegs sind, gelten seit Juni 2019 einheitliche Regeln. Hier sind die wichtigsten Regelungen aus der 31. Novelle der StVO im Überblick:
Für welche E-Scooter gilt die StVO-Novelle?
Das Gesetz gilt für E-Tretroller mit einer höchstzulässigen Leistung von nicht mehr als 600 Watt und einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h. Passende Scooter entsprechend der StVO gibt es in unserem E-Scooter Onlineshop von E-Craft.
Wo darfst du mit deinem Elektro-Tretroller fahren?
- Hier gelten die gleichen Vorschriften wie für Radfahrer:
- E-Scooter-Fahrer müssen grundsätzlich Radfahranlagen benützen. Das sind Radwege, Radfahrstreifen, Mehrzweckstreifen und Radfahrerüberfahrten.
- Wo es keine Radfahranlage gibt (oder keine Radfahranlage mit Benützungspflicht), dürfen sie die Fahrbahn für den Fahrzeugverkehr nutzen. Auf einem optisch getrennten Geh- und Radweg darf nur der Radweg benützt werden.
- In Wohnstraßen und Begegnungszonen darf die Fahrbahn in Schrittgeschwindigkeit genutzt werden. Der Gehsteig ist jedoch nur bei expliziter behördlicher Genehmigung zu verwenden.
Wo darfst du nicht E-Scooter fahren?
- auf dem Gehsteig oder Gehweg (außer dort, wo es durch die Behörde explizit genehmigt ist)
- auf dem Schutzweg
- in der Fußgängerzone (außer dort, wo auch das Radfahren erlaubt ist – dann im Schritttempo)
Wie muss der E-Scooter ausgestattet sein?
Jeder E-Tretroller muss mit einer wirksamen Bremsvorrichtung, Rückstrahlern oder Rückstrahlfolien (nach vorne: weiß, nach hinten: rot, seitlich: gelb) ausgerüstet sein. Bei Dunkelheit und schlechter Sicht sind außerdem weißes Licht nach vorne und ein rotes Rücklicht nötig.
Wie alt musst du zum Fahren sein?
- Der Benutzer muss mindestens 12 Jahre alt oder Inhaber eines Radfahrausweises (9 bzw. 10 Jahre alt) sein. Jüngere Kinder müssen von einer mindestens 16 Jahre alten Person begleitet werden. In Spiel- und Wohnstraßen ist keine Begleitung nötig.
- Für Kinder bis 12 Jahre gilt die Helmpflicht.
Was musst du sonst noch beachten?
- Niemals zu zweit fahren
- Andere Verkehrsteilnehmer nicht gefährden oder behindern (Gefährdungsverbot)
- Schrittgeschwindigkeit in Fußgängerzonen, Wohnstraßen und auf Gehsteigen
- Abstellen darfst du den Scooter nur dort, wo er nicht umfallen oder den Verkehr behindern kann. Und zwar ist das Abstellen an Fahrradständern oder auf Gehsteigen erlaubt, die mindestens 2,5 Meter breit sind. In Wien ist das Abstellen ab April 2020 sogar nur noch auf Gehsteigen erlaubt, die mindestens vier Meter breit sind.
- Die Alkoholgrenze für Benutzer von E-Kleintretrollern beträgt 0,8 Promille

Gibt es auch E-Scooter, die schneller
als 25 km/h fahren?
Ja, die gibt es. Für E-Kleintretroller mit einer Bauartgeschwindigkeit von mehr als 25 km/h und/oder einer höchstzulässigen Leistung von mehr als 600 Watt brauchst du einen Führerschein. Und zwar entweder einen Mopedführerschein oder eine Lenkberechtigung einer anderen Führerscheinklasse. Außerdem gilt eine Sturzhelmpflicht, sie müssen versichert, typisiert und zugelassen sein und dürfen nur auf der für den Kfz-Verkehr vorgesehenen Fahrbahn gefahren werden. In Wohnstraßen ist nur das Zu- und Abfahren erlaubt. Für die Lenker gilt eine 0,5 Promille-Grenze und ein Mindestalter von 15 Jahren (mit Mopedführerschein). E-Scooter, die nicht für die Straße zugelassen sind, gibt es ebenfalls im E-Scooter Onlineshop von E-Craft zu kaufen.
Zusätzliche Regeln für E-Scooter in Wien ab April 2020
In Wien gibt es ab dem Frühling (genau: April) 2020 auch noch neue Bestimmungen einzuhalten. Die meisten dieser neuen Regelungen gelten allerdings nur für Leih-E-Scooter. Für die Besitzer von einem E-Scooter gibt es nur für das Abstellen eine wichtige Neuerung:
- Abstellen darfst du deinen E-Kleintretroller in Wien nur noch auf Gehsteigen, die mindestens vier Meter breit sind. Und zwar darf das Fahrzeug hier nur am fahrbahnseitigen Gehsteigrand geparkt werden.
Kurz zusammengefasst…
…heißt das, du kannst dich beim E-Scooter-Fahren in Österreich grundsätzlich an den Regeln für Radfahrer orientieren. Zugleich solltest du in Wien zusätzlich das Abstellverbot auf Gehsteigen mit weniger als vier Metern Breite im Kopf behalten. So, jetzt bist du up-to-date für den sicheren Weg durch die Stadt auf deinem Elektroroller!
Wir sind die E-Scooter-Spezialisten in Wien und bieten dir einen Rundum-Service – von der Auswahl des passenden Modells über laufende Infos auf unserem Blog bis zur Reparatur in unserer eigenen E-Scooter-Werkstatt in Wien.